Versicherungsrecht – auf Seite der Versicherten


 

Lassen Sie sich nicht verunsichern.

Ich streite für meine Mandanten seit über 20 Jahren gegen medizinische Auftragsgutachten von Versicherungen, meistens auf chirurgischem, orthopädischem, psychiatrischem und internistischem Gebiet. Psychische Störungen und chronische Schmerzen (z.B. burn-out, Fibromyalgie) werden immer häufiger und damit teurer für die gesetzlichen und privaten Versicherungen. Darum suchen sie nach Gründen, die Leistung an den Versicherten abzulehnen. Medizinische Gutachten sind deshalb oft entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens. Ich kenne die Möglichkeiten, wie hierauf zu reagieren ist und nutze sie.

Viel Erfahrung habe ich auf den Gebieten

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)
  • Unfallversicherung gegen Invalidität (Gliedertaxe, Vorschäden)
  • Private Krankenversicherung (Behandlungskosten, Krankentagegeld)

Dazu ein typischer Fall aus der Praxis mit privat versicherten Mandanten:

Sie werden krank oder berufsunfähig. Oder Sie hatten einen Unfall. Ihre Versicherung ermittelt monatelang nach Vorerkrankungen, vor allem  in den letzten fünf  Jahren vor Vertragsbeginn. Ihr Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter hatte bei Aufnahme des  Versicherungsantrages Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen mit Ihnen besprochen: Bagatellerkrankungen oder ausgeheilte Leiden müssten nicht angegeben werden, beriet er Sie. Gutgläubig unterschrieben Sie, und hatten noch nicht einmal das ganze Formular durchgelesen.

Das rächt sich nun bitter: Ihre Versicherung erklärt die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung, dazu noch den Rücktritt oder die Kündigung. Sie erfahren von Krankheiten, die Ihr Arzt vor Jahren mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, die er Ihnen aber nie mitgeteilt hat. Oder Ihre Versicherung meint, mit Ihren Gesundheitsproblemen könnten Sie jedenfalls noch 50% Ihrer letzten Tätigkeit verrichten oder einen anderen Beruf ausüben, in dem Sie nicht so beansprucht werden. Das hat auch das beauftragte medizinische Gutachteninstitut oder der Vertrauensarzt “bestätigt”. Ihr Antrag müsste – leider – abgelehnt werden.

Und vieles andere mehr. Oft ist das eine Mär. Aber ein Märchen, das widerlegt werden kann.

Dafür brauchen Sie einen Rechtsanwalt mit besonderen, auch medizinischen Kenntnissen in dieser Sparte des Versicherungsrechts. Denn eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Versicherung ist der Ausnahmefall und meistens nur zu schlechten Konditionen zu haben. Also bleibt nur der Weg zum Gericht. Dafür brauchen Sie einen langen Atem. Es geht meist um viel Geld, und nicht selten sogar um Ihre Existenz. Dafür lohnt sich der Kampf – gegen Ihre Versicherung oder Ihren Versicherungsvertreter.

Eine Kostprobe meiner Tätigkeit finden Sie HIER: Während die gesetzliche Rentenversicherung meiner Mandantin eine Umschulung wegen gesundheitlicher Unzumutbarkeit ihrer Altenpflegetätigkeit bewilligt, lehnt die Allianz eine Berufsunfähigkeit ab. Vor dem Landgericht Hamburg verlor meine Mandantin, in der Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht aber meiner Argumentation gefolgt und hat der Klage in vollem Umfang statt gegeben.

Streitigkeiten werden an dem Zivilgericht ausgetragen, das für den Wohnort des Versicherten zuständig ist. Deshalb bin ich regelmäßig am Landgericht Hamburg, Landgericht Lüneburg, Landgericht Lübeck und Landgericht Kiel sowie an den dazugehörigen Berufungsgerichten tätig. Ich vertrete Sie aber auch an allen anderen deutschen Gerichten.


Von A – Z behandle ich die Streitfragen zu

Altersversorgung betriebliche, Ausschlussfrist , Anfechtung, Anzeigepflicht,  arglistige Täuschung , Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, , unverfallbare Anwartschaft, Bezugsberechtigung, Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung, Grad der Berufsunfähigkeit, Nachfrageobliegenheit, , Versicherungsvertrag, Anfragemodell, Policenmodell, Anpassung, Rechtsschutzversicherung, Gefahrerheblichkeit, Gefahrerhöhung, Kausalität, Kausalitätsgegenbeweis, Krankenhausbehandlung, Kündigung, Rücktritt, Unfallversicherung, Verschulden Versicherungsnehmer, verschweigen von Risikoumständen, Versicherungsleistung, Vertreter, Wissenszurechnung, grobe Fahrlässigkeit, Heilmittel, Krankenkasse, Personenschäden, Obliegenheitsverletzung, versichertes Risiko, Sachschaden, verzögerte Schadensregulierung, Schlichtungsverfahren, berufliche Tätigkeit, Versicherungsbedingungen, Tätigkeitsfelder Auskunftspflicht, AHB,  Allmählichkeitsklausel, Bandscheibenschaden,. Leistungsfreiheit, Reisekrankenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Inhaltskontrolle, AGB, BAFin, Musterklage, Prämienzahlung, Sachverständigenverfahren, Versicherungsbedingungen, Versicherungssumme, Freistellung, Ausscheiden aus Berufsleben, Beitragsfreistellung, Dienstunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsklausel, Facharztklausel, Krankentagegeldversicherung, Krankheit, Mitteilungsobliegenheit, Musterbedingungen, nach Prüfungsverfahren, Privatgutachten, Prognose Dauerhaftigkeit, Raubbauarbeit, Umschulung, Verweisungsrecht, Privatgutachten, medizinischer Sachverständiger, Zumutbarkeit Betriebsumorganisation, Betriebsunterbrechungsversicherung, Bruttoausfallschaden, Heilbehandlung, haftungsausfüllende Kausalität, haftungsbegründende Kausalität, Mitursächlichkeit, hypothetische Ursache, Gruppenversicherungsvertrag, überraschende Klauseln, chronische Krankheit, Lebensversicherung, Antragsmodell, Organisationsverschulden, Regulierungsbeauftragter, Schlichtungsverfahren, Gliedertaxe, Invaliditätsrente, Klage gegen Unfallversicherer, AUB, Progressionsstaffel, Verletzung, Vorerkrankung, Vorschaden, Versicherungsagent, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Versicherungsfall, Versicherungsnehmer, Versicherungsmakler, VVG, VVG 2008, Schonarbeitsplatz, Arbeitsmarktlage, Bemühen um Arbeitsplatz, Berufswechsel, Einarbeitung, Kenntnisse, Ausbildung, Fähigkeiten, bisherige Lebensstellung, Vergleichsberuf, Wegefähigkeit, Vortäuschung Versicherungsfall, Zillmerung, Zillmerklausel