Versicherungsvertrag: kein Widerrufsrecht nach Zahlung der Prämie
Das Recht zum Widerspruch gegen Versicherungsvertrag erlischt bei fehlender Übergabe der Versicherungsbedingungen ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie (Policenmodell)
Dem Rückzahlungsanspruch über Beiträge für eine Lebensversicherung steht die Verwirkung seines Widerspruchsrechts entgegen, wenn der der Widerspruch gegen die beanstandungslos geführten Versicherungsverträge erst viele Jahre nach Policierung und etliche Jahre nach der ausgesprochenen Kündigung erklär wird, mit der die Vertragsverhältnisse (lediglich) mit Wirkung für die Zukunft beendet werden sollten. Die Geltendmachung des Widerrufsrechts nach der langen Zeitspanne verstößt auch unter Berücksichtigung des vorliegenden Dauerschuldverhältnisses gegen Treu und Glauben und stellt sich als rechtsmissbräuchlich dar. Dem Versicherungsnehmer würde die Möglichkeit eröffnet abzuwarten, ob ein Versicherungsfall eintritt. Für diesen Fall würde er sich erfolgreich auf die Verpflichtung des Versicherers zur Leistungserbringung berufen können. Würde demgegenüber in einer langen Zeitspanne kein Versicherungsfall eintreten, könnte er das gesamte Versicherungsverhältnis rückabwickeln. Dies widerspricht aber eklatant dem Gedanken einer Risikoversicherung und dem Funktionieren der Versichertengemeinschaft.
LG Köln, Urt. v. 01.06.2011 – 26 O 337/10 zu § 5 a VVG; § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG
